...und Ihr Kind sich wird wohl fühlen
...und Ihr Kind sich wird wohl fühlen
Grundschule Klaffenbach
Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Rechentin,
vielen Dank, dass Sie dem Vorsitzenden unseres Schulvereins der Grundschule Chemnitz-Klaffenbach, Herrn Morgenstern, die Möglichkeit gegeben haben, mit Ihnen zu telefonieren.
Wir haben versucht, uns mit dem Widerspruch gegen den Mitwirkungsentzug des Staatsministeriums für Kultus und Sport, Gehör zu verschaffen und die seit Wochen andauernde massive Verunsicherung von Kindern, Eltern und Schule zu beenden.
Bis zum heutigen Tage liegt den Eltern der Klassenstufe 1 des Schuljahres 2010/11 keine offizielle Information über die Bildung oder Nicht-Bildung der 1. Klasse vor. Alles was wir wissen, ist aus der Presse. Der Informationselternabend soll voraussichtlich erst am 10. Juni stattfinden.
Wir haben, wie wir glauben, stichhaltige Argumente für die Rücknahme des Mitwirkungsentzuges, die wir Ihnen am 1. Juni 2010 per E-Mail zugesandt haben.
Sie haben Herrn Morgenstern heute Vormittag mitgeteilt, dass die betroffenen Eltern vor dem Verwaltungsgericht klagen sollen, wenn sie mit der Entscheidung des Kultusministeriums nicht einverstanden sind. Bitte beharren Sie nicht darauf!
Es hilft weder Kindern noch Eltern ein langwieriges Klageverfahren anzustrengen, da durch den Sofortvollzug zwischenzeitlich Tatsachen geschaffen werden.
Der Landtagsabgeordnete Christian Piwarz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, sagte auf der 16. Sitzung des Sächsischen Landtages am 20.05.2010:
"Zwar sind die vom Kultusministerium erlassenen Bescheide über den Widerruf der Mitwirkung mit einem Sofortvollzug versehen, allerdings ist die Rücknahme der Bescheide - und darauf kommt es an - auch wegen sich gegeben falls noch verändernder Anmeldezahlen bis zu Beginn des Schuljahres 2010/11 möglich oder sogar geboten. Dieses Schuljahr beginnt aber nach dem Wortlaut des Schulgesetzes zum 01.08. eines jeden Jahres, hier also zum 01.08.2010. Bis dahin wäre also formal die Rücknahme der Bescheide möglich."
Wir sehen in dieser Äußerung die Bereitschaft des Kultusministeriums, kurzfristig und unbürokratisch die Bescheide zurückzunehmen, falls entsprechende Gründe vorliegen.
Bitte prüfen Sie die Gründe unseres Widerspruchs JETZT und warten Sie nicht bis zur Aufforderung zur Klageerwiederung vor dem Verwaltungsgericht.
Die Kinder und Eltern der Klassenstufe 1 des Schuljahres 2010/11 an der Grundschule Chemnitz-Klaffenbach werden es Ihnen danken!
Hochachtungsvoll
Schulverein der städtischen Grundschule Klaffenbach in Chemnitz e.V. 3. Juni 2010
Anhang:
Donnerstag, 3. Juni 2010
Offener Brief an das Staatsministerium