...und Ihr Kind sich wird wohl fühlen
...und Ihr Kind sich wird wohl fühlen
Grundschule Klaffenbach
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Ludwig,
Ihre gestern bekanntgegebene Entscheidung, keine Grundschulen in Chemnitz schließen zu wollen, wurde von uns mit großer Erleichterung aufgenommen.
Gleichwohl ist der Erhalt der 1. Klasse an der Grundschule Klaffenbach durch den Mitwirkungsentzug des Staatsministeriums für Kultus und Sport weiterhin gefährdet.
Vor dem Hintergrund, dass das Land Sachsen für die Sanierung sämtlicher Grundschulen in Chemnitz keine Fördermittel zahlt, solange das Grundschulnetz nicht den Vorgaben des Freistaats entspricht, hatte die Stadt Chemnitz großes Entgegenkommen gegenüber dem Kultusministerium gezeigt.
So zum Beispiel hatte das Schulverwaltungsamt im Schreiben vom 12.04.2010 an das SMK die Position vertreten, dass bei einem Mitwirkungsentzug die Stadt Chemnitz keinen Widerspruch plant. Auf Anfrage eines Schulausschussmitglieds, warum die 4 Ausnahmeanträge (davon einer auf Empfehlung des Autismuszentrums Chemnitz) keine Berücksichtigung gefunden haben, teilte die Bildungsagentur am 04.06.2010 lapidar mit, dass „keine wichtigen Gründe“ nach § 4a (4) SchulG vorgelegen hätten. Diese hätten aus unserer Sicht sehr wohl vorgelegen. Nicht zuletzt verweigert das Schulverwaltungsamt selbst Stadträten seit Wochen die Einsichtnahme in das Schreiben vom 23.04.2010 an das SMK.
Da, wie Sie gestern mitgeteilt haben, sich die Sachlage geändert hat, ist dieses „Entgegenkommen“ nun nicht mehr erforderlich.
Daher möchten wir Sie nochmals bitten, Widerspruch gegen den Mitwirkungsentzug beim Staatsministerium für Kultus und Sport (Bescheid vom 14.05.2010) einzulegen. Die Widerspruchsfrist ist noch nicht verstrichen.
Die von uns zusammengetragenen Argumente bezüglich Klassenstärke, Integration lernbehinderter Kinder, Schulweglänge, Informationsversäumnis gegenüber den Eltern und zukünftiger Entwicklung an der Grundschule Klaffenbach haben wir Ihnen bereits dargelegt und nochmals als Anlage beigefügt.
Die Argumentation von Herrn Bürgermeister Brehm, wonach ein Widerspruch nicht möglich und der Klageweg zu beschreiten ist, kann juristisch angegriffen werden, da § 68ff. VwGO ausdrücklich ein Vorverfahren, welches mit Erhebung eines Widerspruchs beginnt, vorschreibt.
Mehrere Landtagsfraktionen, Stadträte von allen Fraktionen der Stadt Chemnitz sowie der Ortschaftsrat Klaffenbach stehen hinter uns.
Der Landtagsabgeordnete Christian Piwarz (CDU) sagte auf der 16. Sitzung des Sächsischen Landtages am 20.05.2010: „Zwar sind die vom Kultusministerium erlassenen Bescheide über den Widerruf der Mitwirkung mit einem Sofortvollzug versehen, allerdings ist die Rücknahme der Bescheide - und darauf kommt es an - auch wegen sich gegeben falls noch verändernder Anmeldezahlen bis zu Beginn des Schuljahres 2010/11 möglich oder sogar geboten. Dieses Schuljahr beginnt (…) nach dem Wortlaut des Schulgesetzes zum 01.08. eines jeden Jahres, hier also zum 01.08.2010. Bis dahin wäre also formal die Rücknahme der Bescheide möglich."
Zwei Grundschulen in Sachsen ist es bereits gelungen, das Kultusministerium zur Rücknahme des Mitwirkungsentzugs zu bewegen (z.B. Grundschule Arzberg bei Torgau: http://www.youtube.com/watch?v=F5bsusoIuDM).
Warum sollte uns das – mit Ihrer Unterstützung – nicht auch gelingen?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Hochachtungsvoll
Schulverein der städtischen Grundschule Klaffenbach in Chemnitz e.V. 9. Juni 2010
http://www.grundschule-klaffenbach.de/
Mittwoch, 9. Juni 2010
Offener Brief an die Oberbürgermeisterin